Sommerprogramm

Broschüre mit allen Informationen zum Sommerprogramm 2023

Allgemeine Informationen

Die Anmeldungen finden heuer online statt. Klicken Sie auf das Kreisbild, dann gelangen Sie auf die Anmeldeplattform.


ANMELDUNG:         
Die Anmeldungen zu den einzelnen Angeboten starten am Mittwoch, den 01. März, ab 9.00 Uhr.
Den Elternaccount können Sie bereits vorher anlegen. Ebenso Ihre Kinder Ihrem Account hinzufügen.

Die Informationen zum Erstellen des Elternaccounts, sowie alle weiteren Informationen zur Anmeldung finden Sie in unserer Broschüre auf Seite 14.
ZAHLUNG FÜR KINDERSOMMER, ERLEBNISWOCHEN UND SINGWOCHE
Die Teilnehmerbeiträge können für den Kindersommer, die Erlebniswochen, die Sommerwochen und die Singwoche nur mehr per Überweisung auf folgendes Konto entgegengenommen werden:
 
Raiffeisenkasse Schlanders - Jugenddienst Mittelvinschgau
IBAN IT 11 F 08244 58920 000300214159
 
Achtung: Die Beiträge sind sofort per Banküberweisung zu begleichen. Sollte der Betrag nicht innerhalb von drei Werktagen nach Anmeldung auf unserem Konto gutgeschrieben sein, ist die Reservierung nichtig.

Bei der Überweisung bitte unbedingt den Name des Kindes sowie das jeweilige Programm und die Wochen angegeben.
z.B. Max Mustermann, Kindersommer Schlanders 2023 Woche 1,4,6
 
KURSABSAGE UND STORNO
Muss der Kurs aus organisatorischen Gründen abgesagt werden (z.B. die Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht), erhalten Sie von uns die volle Kursgebühr zurück.
Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Ausnahme ist hier Krankheit, bei der wir gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (innerhalb 5 Tage ab Krankheitsbeginn) die Teilnahmegebühr zurückerstatten.
 
FÖRDERUNGEN DURCH DIE FAMILIENAGENTUR
Die angegebenen Teilnahmegebühren gelten vorbehaltlich einer amtlichen Förderung.
 
VERSICHERUNGEN
Für die Dauer der Veranstaltung besteht eine Haftpflicht– und Rechtschutzversicherung aber keine Unfallversicherung.
  
EbK
Wir sind als Verein durch die EbK akkreditiert worden. Somit können Vergütungen auch heuer wieder in Anspruch genommen werden kann.
Die EbK fördert unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Kinderbetreuung mit einer Spesenrückvergütung der angefallenen Kosten in den konventionierten Partnereinrichtungen während zwei Perioden im Jahr.
Wer kann diese Rückvergütung in Anspruch nehmen
Alle Firmen und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, die den Mitgliedsbeitrag „Bilaterale Körperschaft“ und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.
Genauere Infos finden Sie unter www.ebk.bz.it