Die laufenden Tätigkeiten werden durch das Amt für Jugendarbeit des Landes Südtirol und die Gemeinden und Pfarreien des Einzugsgebietes finanziert.
Die Realisierung der Sommerprogramme wird zudem durch die Familienagentur des Landes Südtirol ermöglicht.
Der Jugenddienst ist eine kostenlose Informations- und Beratungsstelle für Jugendliche, sowie für Jugendvereine. Investitionen und Projekte werden aber nur teilfinanziert, so dass der Verein auf Spenden angewiesen ist, um Projekte für Kinder und Jugendliche zu realisieren und um Investitionen zu tätigen.
Die Realisierung der Sommerprogramme wird zudem durch die Familienagentur des Landes Südtirol ermöglicht.
Der Jugenddienst ist eine kostenlose Informations- und Beratungsstelle für Jugendliche, sowie für Jugendvereine. Investitionen und Projekte werden aber nur teilfinanziert, so dass der Verein auf Spenden angewiesen ist, um Projekte für Kinder und Jugendliche zu realisieren und um Investitionen zu tätigen.
Beiträge Veröffentlichung
Laut Gesetz 124 vom 04.08.2017, Art. 1, Absatz 125, erneuert durch Art. 35, Gesetz 34 vom 30.04.2019 sind Vereine verpflichtet, erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000,00 Euro auf der Homepage oder auf digitalen Portalen zu veröffentlichen.