Mit dem 01.01.2018 ist eine gesetzliche Neuerung in Kraft getreten, wonach erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro zu veröffentlichen sind.
Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017, Art. 125-127: