Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD), netz I Offene Jugendarbeit und Südtiroler Jugendring (SJR) fordern einhellig:
DIE EIGENSTÄNDIGKEIT DER KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT MUSS ERHALTEN BLEIBEN
Die beim Südtiroler Landtag angesiedelten Ombudsstellen – u.a. auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft - sollen, gemäß Landesgesetzentwurf Nr. 67/26, zusammengeführt werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft würde zum sogenannten „Bereich Kinder- und Jugendliche“ werden und dem Leitungs- und Weisungsrecht des/der Leiters*in dieser neuen Ombudsstelle für Bürger*innenanliegen unterliegen.
Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD), netz I Offene Jugendarbeit und Südtiroler Jugendring (SJR) erteilen diesem Vorhaben eine klare Absage: „Wir haben schon im letzten Jahr gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen die Resolution ‚Erhaltung der Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft und Ausbau derselben‘ verabschiedet. In dieser wurde gefordert, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft als Anwaltschaft selbstständig und weisungsungebunden bleibt und diese Unabhängigkeit weiterhin gesetzlich verankert wird“, bringt es Katja Oberrauch, SJR-Vorsitzende, unmissverständlich auf den Punkt.
Verwaltungstechnische Änderungen zu ergreifen sei legitim. Aber eine/n Leiter*in für sieben Bereiche vorzusehen, der/die Experte*in in diesen sieben Bereichen sein müsse, sei der falsche Weg, sind sich die drei Jugendorganisationen einig. „Die Kinder- und Jugendanwaltschaft würde durch diesen Schritt entmachtet, was nicht im Interesse der Kinder und Jugendlichen sein kann“, so Wolfram Nothdurfter, Präsident des netz I Offene Jugendarbeit.
Die drei Organisationen bemängeln insbesondere auch, dass durch die geplante Neuregelung die Niederschwelligkeit für Kinder und Jugendliche nicht mehr wie bisher gewährleistet werden könne. „Nur noch vom ‚Bereich Kinder- und Jugendliche‘ zu sprechen führt – gerade wenn man bedenkt, dass solche Bereiche auch in anderen Organisationen vorhanden sind – dazu, dass Kinder und Jugendliche, daher besonders vulnerable Gruppen, sich nicht mehr so leicht zurechtfinden“, ist Sonja Plank, AGJD-Vorsitzende, überzeugt.
Zudem ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft in der Südtiroler Bevölkerung bekannt, was sich auch in den steigenden Anfragezahlen an dieselbe zeigt. „Es würde daher das, was 2009 zum Schutz der Rechte und Interessen der in Südtirol lebenden Minderjährigen errichtet worden ist und ausgezeichnet funktioniert, abgewertet anstatt aufgewertet und ausgebaut werden“, so Anna Bernard, Vorsitzende der AVS-Jugend, Simon Klotzner, Vorsitzender von Südtirols Katholischer Jugend, und Matthias Komar, Vorsitzender der Katholischen Jungschar Südtirols, alle Mitunterzeichner der Resolution. Gemeinsam plädieren daher Südtiroler Jugendring, AGJD und netz I Offene Jugendarbeit von dieser geplanten Neuregelung abzusehen und das Personal der Kinder- und Jugendanwaltschaft angemessen aufzustocken.