In Italien wurde Anfang Juni 2026 ein neues Gesetz verabschiedet, das sexualpädagogische Bildungsangebote an Schulen neu regelt. Künftig ist für entsprechende Projekte grundsätzlich die vorherige Zustimmung der Eltern erforderlich. Schulen müssen Familien vorab über Inhalte, Ziele sowie beteiligte externe Fachpersonen oder Organisationen informieren.
Zusätzlich gilt: In Kindergärten und Grundschulen sind entsprechende Angebote künftig ausgeschlossen. In Mittel- und Oberschulen können sie weiterhin stattfinden, jedoch nur nach vorheriger Zustimmung der Eltern bei minderjährigen Schüler. Volljährige Schüler können selbst darüber entscheiden.
Die Regierung begründet das Gesetz mit der Stärkung der Elternrechte. Gleichzeitig sehen viele Fachpersonen darin eine erhebliche Einschränkung des Zugangs junger Menschen zu wichtigen Informationen über Sexualität, Beziehungen, Gesundheit und Prävention.
Sexualpädagogische Bildung ist mehr als Wissensvermittlung. Sie stärkt junge Menschen in ihrer Selbstbestimmung, fördert den respektvollen Umgang miteinander und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen. Damit steht sie in engem Zusammenhang mit den Kinderrechten auf Information, Gesundheit, Schutz und Entwicklung. Sexualpädagogische Bildungsarbeit vermittelt nicht nur Wissen über den eigenen Körper, sondern setzt sich auch mit Geschlechterverhältnissen, genderspezifischen Stereotypen, gesellschaftlichen Rollenvorstellungen sowie deren Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung und Lebensentwürfe junger Menschen auseinander. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, Diskriminierung vorzubeugen und Handlungskompetenzen für ein respektvolles Zusammenleben zu stärken.
Viele Fachpersonen und Organisationen bewerten die neue gesetzliche Regelung kritisch. Sie befürchten, dass dadurch der Zugang zu wichtigen Bildungs- und Präventionsangeboten erschwert wird. „Das Gesetz führt meines Erachtens in die falsche Richtung. Gerade in einem Land, in dem geschlechtsspezifische Gewalt so präsent ist, müsste viel mehr über das Thema geredet werden“, betonte auch Bildungslandesrat Philipp Achammer.
Für Südtirol gelten diese staatlichen Vorgaben grundsätzlich ebenfalls. Das Land hat jedoch die Möglichkeit, die Bestimmungen im Rahmen eines eigenen Gesetzes anzupassen.
Wichtig ist jedoch: Die neue Regelung bezieht sich auf schulische Angebote.
Sexualpädagogische Projekte, die in Eigenregie von Jugendeinrichtungen im Rahmen ihrer Bildungsarbeit durchgeführt werden, können weiterhin auch ohne verpflichtende Zustimmung der Eltern stattfinden. Erfolgen solche Angebote hingegen in Zusammenarbeit mit Schulen oder im schulischen Kontext, gelten die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon werden eine transparente Information der Eltern sowie begleitende Elternabende empfohlen, um den Dialog zu fördern und die Inhalte der Bildungsarbeit verständlich zu vermitteln.