„Ein Meilenstein für die Jugendarbeit in Südtirol!“
Am Hauptsitz des Wirtschaftsverbandes hds in Bozen wurde ein bedeutender Meilenstein für die Jugendarbeit in Südtirol gesetzt: Das neue Rahmenabkommen zur arbeitsrechtlichen Regelung wurde offiziell unterzeichnet.
Die beiden
Dachverbände netz | Offene Jugendarbeit EO (netz) und die
Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste KDS (AGJD) haben in den vergangenen Jahren gemeinsam mit einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe sowie unter fachlicher Begleitung von Lydia Salamon, Arbeitsrechtsberaterin und Bereichsleiterin für Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht des Beratungsunternehmen des hds „inService“, eine Zusammenführung zweier bestehender Betriebsabkommen erarbeitet.
Das neue Rahmenabkommen vereint die arbeitsrechtlichen Regelungen der Mitgliedsorganisationen von netz und AGJD und schafft damit eine einheitliche Grundlage für Dienstverhältnisse in der Jugendarbeit. Ziel ist es, mehr Übersicht und Klarheit bei Funktionen und Einstufungen zu schaffen sowie eine ausgewogene Entlohnung zu garantieren.
AGJD-Vorsitzende Sonja Plank:
„Jugendarbeit braucht gute Rahmenbedingungen und dazu gehört auch ein Abkommen, das die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten regelt. Im guten Einvernehmen zwischen Arbeitgeber-Seite netz - Offene Jugendarbeit und Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste und der Arbeitnehmer-Seite vertreten durch die Gewerkschaften wurden zusätzlich zum nationalen Kollektivvertrag wesentliche Punkte wie Einstufung, Entlohnung, Arbeitszeiten und auch Aus- und Weiterbildung gut und einheitlich geregelt.“
netz-Präsident Wolfram Nothdurfter:
„Das Rahmenabkommen definiert u.a. die Mindestentlohnungen. Ein weiterer notwendiger Schritt ist nun die Neuregelung der förderbaren Lohnkosten, welche den Mitarbeitenden Entwicklungsmöglichkeiten und den Trägern Handlungsspielraum gewährt.“
Mitglieder von netz und AGJD, die den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag für Handel und Dienstleistungen sowie den Landeszusatzvertrag dieser Sektoren vollumfänglich einhalten, können durch Beitritt die Anwendung des Rahmenabkommens verbindlich erklären.
Das Abkommen wurde von den Gewerkschaftsorganisationen ASGB Handel, Filcams CGIL/AGB, Fisascat SGB/CISL, UILTuCS TAAS, Vertreterinnen und Vertretern von netz und AGJD sowie von hds-Direktorin Sabine Mayr unterzeichnet. Es
tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Bildbeschriftung: V.l. Irene Ohnewein (netz), Sabine Mayr (hds), Lydia Salamon (inService), Alex Piras (ASGB Handel), Gianluca Dacol (Fisascat Sgb/Cisl), Ahmet Mulaj (Fisascat Sgb/Cisl), Wolfram Nothdurfter (netz), Sonja Anna Plank (AGJD), Stefano Picchetti (Uiltucs TAAS), Sarah Spagnuolo (Filcams Cgil/Agb) und Karlheinz Malojer (AGJD).