35 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Italien ratifizierte sie am 27. Mai 1991. Mit der Konvention verpflichten sich die Staaten, die Rechte aller Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu achten, zu schützen und zu fördern.

Für die Jugendarbeit bildet die Kinderrechtskonvention eine zentrale Grundlage. Sie stärkt das Recht junger Menschen auf Gleichbehandlung, Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder und Jugendliche haben das Recht, ernst genommen zu werden, ihre Meinung einzubringen und in Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen zu werden.
Gleichzeitig erinnert die Konvention daran, dass alle jungen Menschen das Recht auf ein sicheres Aufwachsen, Entwicklungschancen und gesellschaftliche Teilhabe haben.

Gerade die Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag dazu, diese Rechte im Alltag erlebbar zu machen und junge Menschen auf ihrem Weg zu begleiten und zu stärken.

Weiterführende Infos:
Kinderrechte Jungschar Südtirol
Kinderrechte in der Offenen Jugendarbeit
Falter Kinderrechte (Bundeszentrale für politische Bildung)
Unicef Deutschland