Unsere Aufgaben
- Kinder- und Jugendprojekte bzw. –programme zu konzipieren und zu koordinieren;
- Ehrenamtliche und Multiplikatoren der Jugendarbeit vor Ort in den verschiedenen Gemeinden zu fördern, begleiten und unterstützen;
- den Aufbau von Kinder- und Jugendgruppen sowie Jugendeinrichtungen zu unterstützen und zu begleiten;
- Netzwerktreffen in Belangen der Jugendarbeit zu organisieren und koordinieren;
- bei der Planung und Organisaiton von kinder- und jugendspezifischen Veranstaltungen und Projekten unterstützend zu dienen;
- sich um kinder- und jugendspezifische Öffentlichkeitsarbeit zu bemühen;
- bei bürokratischen und rechtlichen Fragen, welche die Jugendarbeit betrifft, zu beraten;
- als Vermittler bei Problemen verschiedener Art im Bereich der Jugendarbeit zu dienen;
- Informationsunterlagen und verschiedene Materialien und Geräte zur Verfügung zu stellen.
Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet des Jugenddienst Mittelvinschgau umfasst folgende vier Gemeinden: Gemeine Latsch, Gemeinde Martell, Gemeinde Schlanders und Gemeinde Laas, sowie die Pfarreien (Latsch, Tarsch, Morter, Goldrain, Martell, Vezzan, Schlanders, Kortsch, Göflan, Laas, Tanas, Eyrs und Tschengls) des Dekanates Schlanders, die sich mit dem Gemeindegebiet decken.
Struktur und Aufbau
Der Verein Jugenddienst Mittelvinschgau betreibt die gleichnamige Fachstelle zur Förderung der Jugendarbeit im Raum Mittelvinschgau. Die Rechtsform ist ein nicht anerkannter Verein, welcher in das Landesverzeichnis der ehrenamtlichen tätigen Vereine eingetragen ist. Der Trägerverein ist im Jahre 1984 unter dem Namen „Jugenddienst Mittelvinschgau“ aus der Arbeitsgemeinschaft der Pfarreien des Dekanats Schlanders, unterstützt von den Gemeinden des Bezirks Mittelvinschgau und den Mitteln des Jugendförderungsgesetzes, hervorgegangen. Der dreijährig gewählte ehrenamtliche Vorstand wird von der Vollversammlung, welche zurzeit aus 38 Mitgliedern (natürliche sowie juristische Personen) besteht, gesteuert.
Statuten
Folgende Statuten und Geschäftsordnung regeln den Aufbau und die Kompetenzen der verschiedenen Organe und Gremien im Verein:
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Trägerverein ist die aktive Mitarbeit im Sinne der geltenden Statuten. Der Mitgliedsantrag ist postalisch an den Vorstand des Vereins Jugenddienst Mittelvinschgau, Hauptstraße 131, 39028 Schlanders zu richten und wird von der Mitgliedervollversammlung durch Beschluss genehmigt.
Finanzen
Die Mittel zur Finanzierung der laufenden Ausgaben der Fachstelle „Jugenddienst Mittelvinschgau“ werden zu 50% vom Amt für Jugendarbeit der Autonomen Provinz Bozen, zu 42% von den vier Gemeinden Laas, Schlanders, Martell und Latsch und zu 6% von den Pfarreien des Dekanates Schlanders getragen. Der Restbetrag wird durch Sponsorbeiträge, Spenden und Eigenveranstaltungen gedeckt. Die Personalkosten der Mitarbeiter (Jugendarbeiter), welche explizit für die Begleitung von Jugendlichen in den Jugendtreffs der verschiedenen Gemeinden engagiert sind, werden zur Hälfte von den betroffenen Gemeinden und zur Hälfte vom Amt für Jugendarbeit aufgebracht.
Kontaktmöglichkeiten:
Jugenddienst Mittelvinschgau
Hauptstrasse 131
39028 Schlanders
Tel.: 0473 / 62 12 36
Handy: 335 / 82 64 669
Handy: 346 /37 18 597
E-Mail:
mittelvinschgau@jugenddienst.it